Spiel-, Platz und Hausordnung Pfrimmpark Arena

1.) Die Anlage der Pfrimmpark Arena steht jedem Mitglied das seine Beitragsverpflichtung gegenüber dem Verein erfüllt hat, nach den Bestimmungen dieser Ordnung zum Spiel- und übungsbetrieb zur Verfügung.

2.) Auf die Einhaltung der Spiel-, Platz und Hausordnung achtet die gesamte Vorstandschaft. Die Vorstandsmitglieder und die von ihr beauftragten Mitglieder üben das Hausrecht aus, wobei sie sich gegenseitig vertreten. Der Platzwart handelt nach Anweisungen des Vorstandes. Im Falle der Verhinderung, der Stellvertreter. Bei Abwesenheit der Vorstandschaft entscheidet der Platzwart.

3.) Das Betreten der Anlage ist nur Mitgliedern des Vereins und ihren gästen gestattet.

4.) über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart, bei dessen Abwesenheit ein Vorstandsmitglied, das sich zum Zeitpunkt auf der Anlage befindet.

5.) Die Sportstätten (Tennisplätze, Bouleplatz, sind im allegemeinen Interesse pfleglich zu behandeln und dürfen nur in dafür vorgesehener Kleidung betreten werden. Dies gilt speziell für die Tennisplätze. Sie sollten in Tennis- oder gleichartigen Sportschuhen (keine Trainingsschuhe mit stollen oder groben Rillenprofilen betreten werden. In den Umkleideräumen herrscht ein allgemeines Rauchverbot. Die Umkleideräume dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Nach einem Beachvolleyballspiel sollten sich alle Spieler unter der Dusch absanden um den Sand nicht in die Umkleideräume zu tragen. Für verloren gegangene gegenstände besteht keine Haftung des Vereins.

6.) Die Anlage ist stets sauber zu halten, und im Interesse der Allgemeinheit pfleglich zu behandeln. Jedes Mitglied ist ermächtigt, die Aufsicht auf dem Platz und im Clubhaus wahrzunehmen.

7.( Alle Spieler sind verpflichtet, rechtzeitig (5 Minuten) vor Ablauf der Spielzeit die erforderliche Platzpflege vorzunehmen. Zur Platzpflege nach dem Spiel gehören das Abziehen des Spielfeldes bis zu den Regnern und bei trockenem Platz eine ausreichende Beregnung. Spieler, die eine ordnungsgemäße Platzpflege nicht durchführen, werden vom Platzwart oder von anwesenden Vorstandsmitgliedern oder deren Beauftragten darauf hingewiesen, die Platzpflege richtig durchzuführen.

8.) Der allgemeine Spielbetrieb wird eingeschränkt durch die Trainingszeiten der Jugend, sowie durch das Mannschaftstraining, die durch Aushang bekannt gegeben werden.

9.) Zur Abwicklung eines geregelten Spielbetriebes sind alle Spieler verpflichtet, sich in den Buchungsterminal einzutragen, dies gilt ohne Ausnahme. In der Regel darf sich ein Mitglied pro Tag nur für eine Stunde in die Buchungsoberfläche eintragen. Von der Eintragung bis Spielbeginn müssen die eingetragenen Spieler anwesend sein. Eine weitere Eintragung ist erst wieder 5 Minuten vor der folgenden Spielzeit möglich. Der Zeitpunkt des Spielbeginns ist jeweils zu jeder halben bzw. vollen Stunde. Durch das Auswechseln der Spieler ändert sich die Spielzeit nicht.

Ist nicht ordnungsmäßig belegt worden, kann sofort abgelöst werden.